Sonderreglungen für Renntag in Halle am 30.10.2021:
Der Rennclub Halle (Saale) e.V. weist auf die Sonderreglungen für den Renntag am 30.10.2021 auf der Rennbahn Halle für Aktive, Besitzer und Zuschauer hin:
- Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden bzw. ein personalisiertes Ticket erworben haben. Tickets sind unter folgendem Link erhältlich: https://tivents.de/renntag2021
- Pro Startpferd können zwei Besitzer registriert werden.
- Bitte nutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das untenstehende Formular. Dieses Formular dient der notwendigen Erfassung personenbezogener Daten für die Erteilung der Zugangsberechtigung für die Rennbahn Halle am 30.10.2021 nach den Bestimmungen des IfSG (Infektionsschutzgesetz) anlässlich Corona/Covid 19. Der Zugang zum Gelände der Rennbahn Halle wird nur Personen gewährt, die diese Erklärung bis zum Freitag, 29.10.2021, 13.00 Uhr abgegeben haben. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt – wer nicht auf der Liste steht, erhält keinen Zutritt.
- Sie erhalten nach dem Absenden der Daten des nachfolgenden Formulars von uns kurzfristig eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Teilnahme. Erst diese Bestätigung berechtigt zusammen mit Ihrem Lichtbildausweis zum Betreten der Rennbahn Halle.
- Jede Person, die das Gelände betritt, muss über einen vollständigen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder einen maximal 24-Stunden alten Schnell- bzw. PCR- Test nachweisen. Über Impfung, Genesung bzw. Test muss eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung vor Ort und vor Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie ein amtliches Ausweisdokument = Lichtbildausweis zur Identifikation vorgezeigt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise, müssen also nicht geimpft, genesen oder getestet sein.
- Auf die aktuell gültigen Regeln zur Einreise in das Bundesland Sachsen-Anhalt aus Risikogebieten weisen wir ausdrücklich hin. Diese sind einzusehen unter https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
- In den Innenräumen (insb. Waage) ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes verpflichtend.
- Die geltende Abstandregel von 1,5 m, wie auch das regelmäßige Desinfizieren der Hände ist zu beachten.